Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius – und weiß dabei die öffentliche Meinung weitgehend hinter sich. Der Bewusstseinswandel infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wirkt sich auch auf die Geldanlage aus. Zum einen legten die Kurse von Rüstungsunternehmen zuletzt deutlich zu. Zum anderen gilt es auch für nachhaltig orientierte Anleger nicht mehr als tabu, in dieses Segment zu investieren.
Das spiegelt sich in der Produktpolitik der Fondsanbieter wider: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS öffnete ihre ESG-Fonds Ende April für Rüstungsinvestments und tat es damit der Allianz gleich, die diesen Schritt einige Wochen zuvor für die hauseigenen ESG-Fonds ihres Vermögensverwalters Allianz Global Investors gegangen war. Die Grundlage dafür hatte der Interessenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bereits Ende letzten Jahres mit einer Lockerung der Branchenstandards gelegt. Kritik daran übten mehrere Ethikbanken in einem gemeinsamen Positionspapier. Angesichts der geopolitischen Lage seien Rüstungsinvestitionen zwar notwendig; doch als nachhaltig könnten sie deswegen nicht gelten.
Aktuelle News
Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im März rund 5.000 Bundesbürger zu ihren Einstellungen zur Altersvorsorge. Eine Kernerkenntnis lautet: Garantien und Sicherheit haben für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. So sind 83 Prozent der Umfrageteilnehmer Garantieleistungen – etwa ein Mindestkapital und eine lebenslange Rente – wichtig, zwei Dritteln sogar sehr wichtig. Vorsorgeprodukte mit solchen Merkmalen bieten ausschließlich
Versicherer an. Wohlgemerkt: Die Umfrage fand vor den jüngsten Börsenturbulenzen statt, die nicht auf die Neigung zu einer kapitalmarktbasierten Ruhestandsvorsorge einzahlen dürften.
Dass private Vorsorge für die meisten Arbeitnehmer unabdingbar ist, weiß eine deutliche Mehrheit: Nur gut jeder fünfte Befragte (21,5 Prozent) geht davon aus, dass seine gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Geld für den Ruhestand zurücklegen oder investieren können indes, auch das ergibt die Umfrage, gerade die Arbeitnehmer mit dem höchsten Bedarf am wenigsten.
Die Hoffnung, die Welle an Mittelabflüssen aus offenen Immobilienfonds (OIF) würde nach einem Sondereffekt abebben, scheint sich nicht zu erfüllen. Wie aus Daten der Deutschen Bundesbank hervorgeht, zogen die Anleger, nach 499 Millionen Euro im Januar, im Februar netto 730 Millionen Euro aus OIF ab. Das ist der höchste Aderlass seit 8 Jahren – und der 19. in Folge. Knapp 8 Milliarden Euro büßten die Fonds seit September 2023 unterm Strich ein.
Anteilsrückgaben stehen wegen der gesetzlichen Wartefrist häufig in Zusammenhang mit Ereignissen, die zwölf Monate zuvor den Markt bewegten. OIF-Analysten vermuten, dass die hohen aktuellen Abflüsse maßgeblich von der Pleite der Signa-Gruppe von Ex-Milliardär René Benko getriggert wurden. Für das Liquiditätsmanagement der Fonds bleiben sie eine Herausforderung – reicht das Geld in der Kasse nicht für die Auszahlung der Anleger, müssen Portfolioimmobilien unter Zeitdruck und womöglich unter Buchwert verkauft werden. Spannend wird es noch einmal im Sommer: Dann jährt sich die 17-prozentige Abwertung eines großen OIF, die für viel Aufsehen gesorgt hat.
Alle 6 Minuten ein Wohnungseinbruch
13.05.2025
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
Indexfonds auf Basis des MSCI World finden sich in zahlreichen deutschen Privatanleger-Portfolios und haben in den vergangenen Jahren satte Renditen generiert. Zu verdanken ist das im Wesentlichen US-Technologieaktien, deren starke Performance ihnen immer mehr Gewicht im Index verschafft hat. Zuletzt umfasste dieser zu 70 Prozent US-Titel – und zeigte damit eine gewisse Schlagseite, die schon seit längerer Zeit Kritik hervorruft. Schließlich sollen mit dem „Welt-ETF“ die Märkte aller Industriestaaten abgebildet werden.
Die Dominanz der US-Unternehmen erwies sich denn auch im Zuge der jüngsten handelspolitischen Turbulenzen als brisant, als die Kurse abstürzten. Stark auf den MSCI World fokussierte Anleger mussten zeitweise deutliche Verluste einstecken. Andererseits: Noch immer steht auf Fünf-Jahres-Sicht ein Plus von über 70 Prozent zu Buche, womit kaum ein Investor unzufrieden sein dürfte. Am Ende zeigt das Auf und Ab des MSCI World erneut, wie wichtig eine breite Diversifikation des Portfolios für guten Anlegerschlaf ist. „Es gibt keinen Grund für die Fixierung auf ein Ein-Produkt-Portfolio“, betont der Fondsanalyst Ali Masarwah im Finanzmagazin procontra. „Mischen ist nicht nur possible, sondern auch erwünscht!“
Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
Polizei warnt vor Cybertrading-Betrug
30.04.2025
Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.