Startseite > Archiv für April 2020
Andreas Haitz | Keine Kommentare
23.04.2020
Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
Andreas Haitz | Keine Kommentare
07.04.2020
Während die Kapitalmärkte ebenso wie die Realwirtschaft wegen der Corona-Pandemie ungekannte Turbulenzen durchlaufen, erfreuen sich offene Immobilienfonds (OIF) bisher großer Stabilität. Ihre Anleger ziehen laut einem Bericht der Berliner Ratingagentur Scope bislang – anders als Aktieninvestoren – keine Gelder ab. Vielmehr konnten zahlreiche Fonds bis Mitte März sogar noch Netto-Mittelzuflüsse vermelden. Lediglich deren geringere Höhe lässt auf eine Krisensituation schließen.
Der Hauptgrund für diese Stabilität dürfte in der Mindesthaltedauer liegen, die 2013 eingeführt wurde. Seitdem müssen OIF-Anteile für mindestens zwei Jahre gehalten werden, hinzu kommt eine Rückgabefrist von einem Jahr. Außerdem dürfte die geringe OIF-Volatilität zur Beruhigung der Anleger beitragen. Die Liquiditätsquote der deutschen OIF liegt aktuell im Schnitt bei rund 20 Prozent. Trotz dieser gut gefüllten „Kriegskassen“ gehen die Scope-Analysten davon aus, dass sich die Fondsmanager in der kommenden Zeit mit größeren Transaktionen zurückhalten werden.
Andreas Haitz | Keine Kommentare
02.04.2020
Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
- Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
- Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
- Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.